AGB

Allgemeine GeschäftsbedingungenTRUE CHANGE

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
  • 1  Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden „AGB“ genannt), gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der True Change, Joachim True, Töpferstraße 11, 21335 Lüneburg (im Folgenden „Unternehmensberater“ – abgekürzt „UB“ – genannt) und ihren Auftraggebern, sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  • 2  Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  • 3  Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom UB ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  1. Umfang und Ausführung des Auftrags
  • 1  Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall schriftlich vertraglich vereinbart.
  • 2  Der UB führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
  • 3  Der UB ist bei der Ausführung des Vertrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
  • 4  Der UB ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den UB selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
  • 1  Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  • 2  Der Auftraggeber wird den UB auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
  • 3  Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem UB auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des UB bekannt werden.
  • 4  Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und gegebenenfalls die eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des UB von dieser informiert werden.
  1. Treuepflicht, Abwerbeverbot
  • 1  Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf des Auftrages auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
  • 2  Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungsverpflichtung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 zu zahlen an den jeweils anderen Vertragspartner für jeden einzelnen Verstoß als vereinbart.
  • 3  Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs‐ oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern des UB, diesem unverzüglich mitzuteilen.
  1. Berichterstattung / Berichtspflicht

.    5.1 Der UB verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter, dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich Bericht zu erstatten. Hierfür werden verpflichtende Regelmeetings abgehalten.

  • 2  Im Einzelfall hat der UB auf Verlangen des Auftraggebers schriftlich Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen.
  • 3  Den Schlussbericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis des Auftrags wiedergibt, erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Auftrages, nach Abschluss des Auftrages.
  1. Schutz des geistigen Eigentums
  • 1  Soweit Urheberrechte an den vom UB und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken und Arbeitsergebnissen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) entstehen, verbleiben diese beim UB bzw. den beauftragten Dritten.
  • 2  Werke und Arbeitsergebnisse gemäß Ziffer 6.1 dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke und nur für den Auftraggeber verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, solche Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des UB zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des UB – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
  • 3  Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den UB zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
  1. Gewährleistung
  • 1  Der UB ist ungeachtet eines Verschuldens berechtigt und verpflichtet, während der Durchführung des Auftrags bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
  • 2  Der Auftraggeber hat nach Erledigung des Auftrags Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom UB zu vertreten sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen des jeweiligen Auftrags.
  • 3  Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinne des Auftrags zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsgemäßheit seiner Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich jedes Zahlenmaterials und anderer (vor allem zukunftsbezogener) wirtschaftlicher Vorgaben (z.B. Textdokumente, Berechnungen, Geschäfts- und Personalpläne), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.
  • 4  Die Beweislastumkehr hinsichtlich Mängeln, also die Verpflichtung des UB zum Beweis seines Nichtverschuldens des Mangels, ist ausgeschlossen.

. 7.5 Der UB übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von über das Internet transportierten Daten.

. 7.6 Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die der UB nicht zu vertreten hat und die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der UB nicht zu vertreten. Sie berechtigen den UB, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

  1. Haftung / Schadenersatz
  • 1  Der UB haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm, seinen Organen, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern verursachte Schäden. Handelt es sich um die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung für den Vertragszweck unverzichtbar ist, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Personenschäden infolge unerlaubter Handlung, haftet der UB in jedem Fall zurechenbaren Verschuldens. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den vertragstypischen Schaden und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Produzentenhaftung.

 

. 8.2   Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind in jedem Fall der Höhe nach beschränkt auf den Auftragswert. Bei Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Terminen durch den Auftraggeber ist die Haftung des UB in jedem Fall ausgeschlossen.

  • 3 Der UB haftet nicht für Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

. 8.4 Soweit der Auftraggeber eine zur Angebotserstellung und/oder Vertragserfüllung sachdienliche und/oder erforderliche Mitwirkung trotz Anforderung durch den UB unterlässt, ist die Haftung des UB für daraus resultierende Nicht- oder Schlechtleistungen ausgeschlossen.

  • 5 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  • 6   Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des UB zurückzuführen ist.
  • 7 Sofern der UB das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs‐ und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der UB diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
  • 8 Der Auftraggeber hält UB und alle mit ihm verbundenen Unternehmen frei von Verlusten, Schäden und Forderungen Dritter, die UB oder den mit ihr verbundenen Unternehmen aufgrund oder im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung durch Auftraggeber entstehen. Diese gilt insbesondere auch für mittelbare und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

 

  1. Geheimhaltung / Datenschutz / Datensicherung
  • 1  Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, über alle ihnen im Zusammenhang mit den im Rahmen dieses Vertrages bekanntgewordenen und bekanntwerdenden Tatsachen und Umstände der geschäftlichen Aktivitäten des anderen auch nach Beendigung dieses Vertrags strengstes Stillschweigen zu bewahren. Projektbezogene Unterlagen oder Teile hieraus dürfen nur zwischen den Parteien zugänglich gemacht werden, es sei denn, es liegt eine darüber hinausgehende schriftliche Zustimmung der anderen Partei vor. Ungeachtet davon dürfen beide Parteien die jeweils andere Partei als offizielle Referenz führen, ohne dabei jedoch Details der Zusammenarbeit offenzulegen.
  • 2  Der UB ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Personenbezogene Daten werden vom UB nur insoweit erhoben und verarbeitet, wie sie für die Durchführung dieses Vertrags notwendig sind. Es erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten an unbeteiligte Dritte. Der Nutzer kann das vorbezeichnete Recht zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Soweit dadurch die Durchführbarkeit des Vertrags gefährdet wird, haftet UB nicht für daraus resultierende Schäden.
  • 3 Der Auftraggeber ist zur Sicherung seines eigenen Datenbestandes verpflichtet.

 

  1. Honorar/ Honorarhöhe
  • 1  Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit dem UB.
  • 2  Der UB ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen.
  • 3  Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar.
  • 4  Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so behält der UB den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für den gesamten vereinbarten Vertrag zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
  • 5  Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen bzw. Abschlussrechnungen ist der UB von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Diese Absicht, die Tätigkeit einzustellen muss dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  1. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der UB ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den UB ausdrücklich einverstanden.

  1. Dauer des Vertrages
  • 1  Dieser Vertrag endet grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der    vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.
  • 2  Der Vertrag endet nicht durch den Tod, nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers und nicht im Falle der Geschäftsauflösung.
  • 3  Die Kündigung des Vertrages ist im Übrigen nur aus wichtigem Grund möglich; sie bedarf der Schriftform. Wichtige Gründe sind unter anderem:
  • nicht behebbare, wesentliche Mängel während der Projektdauer, die die weitere Durchführung des Vertrages für den Auftraggeber unzumutbar machen;
  • Zahlungsverzug des Auftraggebers um mehr als 6 Wochen;
  • Verletzung der Mitwirkungspflichten trotz Mahnung mit Fristsetzung;
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse
  1. Schlussbestimmungen
  • 1  Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
  • 2  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  • 3  Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 4  Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des UB.
  1. Änderungsvorbehalt:

UB behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGBen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Hierzu wird UB den Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen über die jeweiligen Änderungen in Kenntnis setzten. Sofern Nutzer die geänderten Bedingungen nicht akzeptieren möchte, hat Nutzer das Recht, den Änderungen der Nutzungs- und Teilnahmebedingungen binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich per E-Mail, Telefax oder Brief zu widersprechen. Anderenfalls gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt und die neue Version der Nutzungs- und Teilnahmebedingungen als akzeptiert. Sollte eine einzelne Änderung rechtlich unwirksam, nichtig oder aus sonstigen Gründen nicht durchsetzbar sein, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt.

  1. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus sonstigen Gründen nicht durchsetzbar sein, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt.

 

 

 

Stand Mai 2016

Nach oben scrollen